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AGB/Platzordnung

   Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

                        Camping Waldfrieden

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1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz Waldfrieden, Im Fichtenhain 4, 54439 Saarburg.

Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen sowie die Platzordnung des Campingplatzes für die Dauer seines Aufenthaltes ausdrücklich an.

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2. Zustandekommen des Campingvertrages

Reservierungen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich vorgenommen werden. Platzwünsche werden bei der Buchung nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein grundsätzlicher Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen gleich welcher Art sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Mit der Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingplatz Waldfrieden den Abschluss eines Stellplatzmietvertrages an.

Angebote vom Campingplatz Waldfrieden zum Abschluss eines Stellplatzmietvertrages sind freibleibend und unverbindlich. Der Campingplatz Waldfrieden kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Stellplatzmietvertrages mit einem Gast ablehnen.

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3. Zahlungsbedingungen

Die vom Campinggast zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste gemäß Aushang oder sind abrufbar auf unserer Homepage www.campingwaldfrieden.de.

Die Zahlung ist spätestens am Abreisetag in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Kreditkarten (Visa und Mastercard) sind nicht zulässig.

Die Preise für Nebenleistungen (wie z.B. Besucher, Fahrradverleih) sind sofort zur Zahlung fällig.

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4. Mietbedingungen und Haftung

An- und Abreise

Der reservierte Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 13.00 Uhr zur Verfügung. Im Falle einer Anreise nach 18.00 Uhr ist eine Benachrichtigung durch den Campinggast erforderlich. Andernfalls wird der Stellplatz anderweitig vergeben.

Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren ist grundsätzlich nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Aufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder Personen, denen vom/von den Erziehungsberechtigten die Aufsicht und Verantwortung übertragen wurde.

Der Stellplatz darf nur von der angemeldeten Personenzahl genutzt werden.

Dem Campinggast wird bei der Anmeldung eine Einfahrkarte ausgehändigt. Diese berechtigt lediglich, die angemeldeten Personen passieren zu lassen. Bei Verlust einer ausgehändigten Zutrittskarte wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 15,00 € fällig.

Am Tag der Abreise ist der Platz bis 12.00 Uhr in einem sauberen Zustand zu verlassen. Eine verspätete Abreise ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit und gegen Berechnung einer Gebühr möglich.

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5. Besucher

Besucher des Campinggastes müssen vor Betreten des Campingplatzes in der Rezeption angemeldet werden. Der Campinggast hat für Besucher ein gesondertes Entgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten.

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6. PKW

Auf dem Campingplatz gilt Schrittgeschwindigkeit.

PKW und andere Kraftfahrzeuge dürfen nur auf dem gemieteten Stellplatz und nicht auf eventuell unbelegten Stellplätzen abgestellt werden.

Vor dem Campingplatz stehen eine begrenzte Anzahl Parkplätze zur freien Verfügung. Für eventuelle Beschädigungen oder Diebstahl der Fahrzeuge übernimmt der Camping Waldfrieden keine Haftung.

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7. Nachtruhe

Die Schranke ist zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr aufgrund der Nachtruhe geschlossen. Grundsätzlich ist die Einfahrt vor der Schranke frei zu halten.

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8. Haustiere

Haustiere sind anzumelden. In den Sanitärgebäuden und auf dem Spielplatz ist der Zutritt verboten. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Campingplatzgelände. Von Haustieren verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind vom Campinggast umgehend zu beseitigen.

 

9. Internet

Der Campingplatz bietet seinen Gästen den Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs (Hotspots) an. Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich, freiwillig und ist nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte örtliche Abdeckung der Hotspots.

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10. Platzordnung

Für den Aufenthalt auf unserem Campingplatz ist unsere Platzordnung verbindlich. Der Campingplatz ist berechtigt, den Campinggast ohne Einhaltung einer Frist vom Platz zu verweisen, wenn dieser in grober Weise gegen unsere Platzordnung verstößt, durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört.

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11. Haftung

Der Campinggast sowie alle Mitreisenden sind verpflichtet, den gemieteten Stellplatz, alle Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. sowie Eigentum der anderen Campinggäste pfleglich zu behandeln. Weiterhin verpflichtet sich der Campinggast, Schäden, die er selbst, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht haben, umgehend an der Anmeldung zu melden und zu ersetzen.

Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Campingplatzes stehen. Ferner haftet der Campingplatz nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt beeinflusst sind (z.B. herabfallende Äste nach Gewitter, Sturm).

Der Campingplatz haftet nur für Schäden, die durch seinen gesetzlichen Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

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12. Datenschutz

Der Campinggast ist damit einverstanden, dass der Campingplatz Waldfrieden sämtliche Angaben zur Anmeldung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichern und zum Zwecke der Vertragsausführung und -abrechnung verwenden darf. Eine Mitteilung der gespeicherten Daten an außenstehende Dritte erfolgt nicht.

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht.

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13. Salvatorische Klause

 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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14. Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingplatz nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingplatzes gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingplatzes maßgebend.

 

Auskunfts- und Bestätigungsrecht

Sie haben als Nutzer das Recht, auf Antrag eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Verarbeitungseinschränkung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Falls zutreffend, können Sie auch Ihr Recht auf Datenportabilität geltend machen. Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.

Löschung von Daten

Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.

Widerspruchsrecht

Nutzer dieser Webseite können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu jeder Zeit widersprechen.

Wenn Sie eine Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen oder Fragen bzgl. der Erhebung, Verarbeitung oder Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder erteilte Einwilligungen widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@campingwaldfrieden.de

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15. Platzordnung Dauergäste

 

  • Die Parzelle ist nur für normale Wochenenden und Feriennutzungen gestattet, zur Aufstellung eines Wohnwagens mit Vorzelt einschl. Parkfläche für einen Pkw auf dem Standplatz. Weitere Bauten sowie aufstellen jeglicher Zäune und Absperrungen sind gemäß der Campingplatzverordnung und der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht zulässig.

Abstellen von Sachen die das Erscheinungsbild trüben ist untersagt.

 

  • Dauerhaftes Wohnen auf dem Stellplatz ist nicht zulässig.

 

  • Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter aus wichtigem Grund einen anderen Stellplatz zuzuweisen. Wichtige Gründe sind insbesondere notwendige Erhaltungs- oder Verschönerungsarbeiten oder Umgestaltung der Anlage. Ein Anspruch des Mieters auf Zuweisung einer bestimmten Parzelle besteht nicht.

 

 

  • Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Größe und Beschaffenheit des Stellplatzes sowie für den Baum und Pflanzenbestand und die optische Ausgestaltung der gesamten Anlage.

 

  • Als Mieter sind Sie für die Rasenpflege Ihres Platzes verantwortlich sowie für das ordentliche Erscheinungsbild der Parzelle inklusive Ihres Wohnwagens und Vorzeltes.Dies ist nach der Winterpause zu Saisoneröffnung zu gewährleisten!

 

 

  • Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht nach, wird der Mieter abgemahnt, bei nicht Erfüllung der Forderung wird dies kostenpflichtig vom Vermieter nachgeholt. Dies ist ein Anlas für eine fristlose Kündigung des Pachtvertrags!

 

  • Der Platz wäre dann mit einer Frist von 14 Tagen zu räumen. Wird er nicht fristgerecht geräumt, kann der Vermieter von seinem vermieterpfandrechten Gebrauch machen und darf den Platz auf Kosten des Stellplatznehmers räumen!

 

  • Die Vermietung erfolgt nur an Einzelpersonen oder Familien einschließlich deren in Vertrag eingetragenen Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Kurzfristiger Aufenthalt oder einzelne Übernachtungen von Kindern über 18 Jahren, Freunden oder Verwandten sind nach vorheriger Anzeige beim Vermieter gestattet. Hierfür werden jeweils die gültigen Kurzcampergebühren laut Gebührenordnung dem Mieter berechnet.

 

  • Im Übrigen erfolgt die Nutzung der Mietsache gemäß der Platz und Gebührenordnung und der AGB in ihrer jeweils geltenden Fassung!

  • Die Stadt hat festgelegt, dass auch Dauercamper die Fremdenverkehrsabgabe für die Zeit, welche Sie auf dem Platz übernachten, zahlen müssen.

  • wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@campingwaldfrieden.de

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16. Website

Beim klicken auf einen auf unserer Website vorhandenen externen Links akzeptieren Sie, dass Sie unsere Internetpräsenz verlassen und auf eine externe Internetseite gelangen. Camping Waldfrieden GbR übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt externer Links. Für den Inhalt und Datenschutz verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

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