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AGB/Platzordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Camping Waldfrieden
Im Fichtenhain 4, 54439 Saarburg

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1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz Waldfrieden.
Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen sowie die Platzordnung des Campingplatzes für die Dauer seines Aufenthalts ausdrücklich an.

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2. Zustandekommen des Campingvertrages

Reservierungen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über die Website oder persönlich vorgenommen werden. Platzwünsche werden bei der Buchung nach Möglichkeit berücksichtigt, jedoch besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.

Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen jeglicher Art werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingplatz Waldfrieden ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

Mit der Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingplatz Waldfrieden den Abschluss eines Stellplatzmietvertrages an.

Angebote des Campingplatzes Waldfrieden zum Abschluss eines Stellplatzmietvertrages sind freibleibend und unverbindlich. Der Campingplatz Waldfrieden behält sich vor, den Abschluss eines Stellplatzmietvertrages nach freiem Ermessen abzulehnen.

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3. Zahlungsbedingungen

Die vom Campinggast zu entrichtenden Entgelte richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, einsehbar per Aushang vor Ort oder online unter www.campingwaldfrieden.de.

Die Zahlung ist spätestens am Abreisetag in bar, per EC-Karte oder mit gängigen Kreditkarten zu leisten. Kreditkarten der Marke American Express werden nicht akzeptiert.

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4. Mietbedingungen

An- und Abreise

Der reservierte Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung. Bei einer geplanten Anreise nach 18:00 Uhr ist der Campingplatz im Voraus zu benachrichtigen. Erfolgt keine Mitteilung, behält sich der Campingplatz das Recht vor, den Stellplatz anderweitig zu vergeben.

Am Abreisetag ist der Stellplatz bis spätestens 12:00 Uhr in sauberem Zustand zu verlassen. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache mit der Platzverwaltung, nach Verfügbarkeit und gegen eine Zusatzgebühr möglich.

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5. Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise

Bei einer vorzeitigen Abreise, gleich aus welchem Grund, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen.
Dies gilt insbesondere für Aufenthalte während der Hauptsaison sowie an Feiertagen.

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6. Besucher

Besucher des Campinggastes müssen vor Betreten des Campingplatzes an der Rezeption angemeldet werden.
Für Besucher ist ein gesondertes Entgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten, welches vom Campinggast zu zahlen ist.

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7. PKW und Fahrzeuge

Auf dem Campingplatz gilt Schrittgeschwindigkeit.

PKW und andere Kraftfahrzeuge dürfen nur auf dem gemieteten Stellplatz abgestellt werden. Das Abstellen auf ungenutzten oder anderen Stellplätzen ist nicht erlaubt.
Fahrten mit dem PKW zu Müllentsorgung, Duschen, Toiletten oder Spülküche sind strengstens untersagt.

Vor dem Campingplatz steht eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur freien Verfügung. Für Beschädigungen, Diebstahl oder sonstige Schäden an Fahrzeugen übernimmt der Campingplatz Waldfrieden keine Haftung.

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8. Nachtruhe

Die Schranke zum Campingplatz ist zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr geschlossen, um die Nachtruhe zu gewährleisten.

Grundsätzlich ist die Einfahrt vor der Schranke freizuhalten, damit keine Zufahrtsbehinderung entsteht.

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9. Haustiere

Haustiere sind vor Anreise anzumelden.
Der Zutritt zu Sanitärgebäuden und dem Spielplatz ist Haustieren nicht gestattet.
Auf dem gesamten Campingplatzgelände besteht Leinenpflicht.
Vom Haustier verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind vom Campinggast unverzüglich zu beseitigen.

 

10. Internet

Der Campingplatz stellt seinen Gästen einen WLAN-Zugang (Hotspot) unentgeltlich und freiwillig zur Verfügung.
Der Internetzugang ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen.

Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen. Ein Anspruch auf eine bestimmte räumliche Abdeckung oder Verfügbarkeit besteht nicht.

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11. Platzordnung

Für den Aufenthalt auf dem Campingplatz ist die Einhaltung der Platzordnung verpflichtend.

Bei groben Verstößen gegen die Platzordnung oder bei einem Verhalten, das andere Gäste gefährdet, nachhaltig stört oder bei respektlosem Umgang mit dem Personal, behält sich der Campingplatz Waldfrieden das Recht vor, den Campinggast ohne vorherige Fristsetzung vom Platz zu verweisen.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die gebuchte Aufenthaltsdauer ist in voller Höhe zu bezahlen.

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12. Haftung

Der Campinggast sowie alle Mitreisenden sind verpflichtet, den gemieteten Stellplatz, alle Gebäude, Einrichtungen, das Inventar sowie das Eigentum anderer Campinggäste sorgfältig zu behandeln.

Vom Campinggast, seinen Mitreisenden oder Besuchern verursachte Schäden sind unverzüglich an der Rezeption zu melden und vollumfänglich zu ersetzen.

Der Campingplatz Waldfrieden übernimmt keine Haftung für:

  • Unfälle und Verletzungen, die sich auf dem Gelände ereignen – z. B. durch Stürze mit dem Fahrrad, Stolpern auf Wegen, Eigenverschulden oder unsachgemäßen Gebrauch von Einrichtungen.

  • Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen (z. B. Sturm, Gewitter, Hagel).

  • Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume – auch ohne äußere Einwirkung wie Sturm oder Unwetter. Bäume unterliegen natürlichen Alterungs- und Witterungseinflüssen, die nicht vollständig vorhersehbar oder vermeidbar sind.

  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, auch aus unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen, Zelten oder Wohnwagen.

Die Nutzung des Campingplatzes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Eine Haftung des Campingplatzes besteht nur bei Schäden, die durch den Betreiber oder dessen gesetzliche Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

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13. Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten hat für den Campingplatz Waldfrieden einen hohen Stellenwert. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden nationalen Datenschutzgesetzen.

Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten

Mit der Anmeldung erklärt sich der Campinggast damit einverstanden, dass der Campingplatz Waldfrieden personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, An- und Abreisedaten, gebuchte Leistungen) zum Zweck der Vertragsdurchführung, Abrechnung sowie gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet und elektronisch speichert.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich (z. B. bei behördlicher Anfrage).

Videoüberwachung

In sicherheitsrelevanten Bereichen des Campingplatzes kann eine Videoüberwachung mit Aufzeichnung erfolgen.
Diese dient der Wahrnehmung des Hausrechts, dem Schutz von Gästen, der Zugangskontrolle sowie der Vermeidung von Straftaten oder Sachbeschädigungen.

Videobewachte Bereiche sind durch deutlich sichtbare Hinweisschilder gekennzeichnet. Eine dauerhafte Speicherung oder Auswertung der Aufnahmen erfolgt nur, wenn dies zur Aufklärung eines sicherheitsrelevanten Vorfalls erforderlich und gesetzlich zulässig ist.

Rechte der betroffenen Personen

Campinggäste haben jederzeit das Recht auf:

  • Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten,

  • Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,

  • Widerspruch gegen die Verarbeitung,

  • Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO.

Anfragen zum Datenschutz können schriftlich an den Campingplatz gerichtet werden.

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14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, deren Wirkungen dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen, den die Vertragsparteien mit der ursprünglichen Regelung verfolgt haben.

Diese Regelung gilt entsprechend, wenn sich die AGB als lückenhaft erweisen sollten.

15. Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingplatz Waldfrieden nur an dessen Sitz verklagen.

Für Klagen des Campingplatzes gegen den Gast ist grundsätzlich der Wohnsitz des Gastes maßgeblich.
Dies gilt nicht, wenn:

  • der Gast Vollkaufmann ist,

  • der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,

  • der Gast nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat,

  • oder der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

In diesen Fällen ist der Sitz des Campingplatzes Waldfrieden ausschließlicher Gerichtsstand.

 

Ergänzende Datenschutzrechte

Auskunfts- und Bestätigungsrecht

Als Nutzer haben Sie das Recht, kostenfrei Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf:

  • Berichtigung unrichtiger Daten,

  • Einschränkung der Verarbeitung,

  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen),

  • sowie ggf. auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, haben Sie das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen.

Löschung von Daten

Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (z. B. nach dem Handels- oder Steuerrecht), haben Sie das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn diese für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Ist eine Löschung aufgrund gesetzlicher Pflichten nicht möglich, wird stattdessen die Verarbeitung eingeschränkt („gesperrt“) und nicht für andere Zwecke verwendet.

Widerspruchsrecht

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen oder für Direktwerbung.

Kontakt für Datenschutzanliegen

Wenn Sie Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten wünschen oder eine Einwilligung widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an:

📧 info@campingwaldfrieden.de

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16. Platzordnung für Dauergäste

  1. Die Nutzung der Parzelle ist ausschließlich für Wochenenden und Ferienzeiten vorgesehen. Zulässig ist die Aufstellung eines Wohnwagens mit Vorzelt sowie die Nutzung einer Parkfläche für ein Fahrzeug direkt am Stellplatz.

  2. Das dauerhafte Wohnen auf dem Stellplatz ist nicht gestattet.

  3. Die Errichtung weiterer Bauten, fester Zäune, Absperrungen oder sonstiger baulicher Anlagen ist gemäß der Campingplatzverordnung sowie der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht zulässig.

  4. Das Abstellen von Gegenständen, die das optische Erscheinungsbild des Platzes beeinträchtigen, ist untersagt.

  5. Der Vermieter kann dem Mieter aus wichtigem Grund einen anderen Stellplatz zuweisen (z. B. bei notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen oder Umgestaltungen). Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.

  6. Für die Größe, Beschaffenheit oder Lage des Stellplatzes sowie für den Bestand an Bäumen oder Pflanzen wird keine Gewähr übernommen.

  7. Der Mieter ist verpflichtet, den Stellplatz sowie den Wohnwagen und das Vorzelt ganzjährig in gepflegtem und ordentlichem Zustand zu halten. Insbesondere nach der Winterpause ist der Platz zur Saisoneröffnung entsprechend herzurichten.

  8. Kommt der Mieter seinen Pflichten trotz Abmahnung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten kostenpflichtig durchzuführen. Dies kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

  9. Nach fristloser Kündigung ist der Platz innerhalb von 14 Tagen zu räumen. Erfolgt dies nicht, kann der Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen und den Platz auf Kosten des Mieters räumen lassen.

  10. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Einzelpersonen oder Familien einschließlich der im Vertrag eingetragenen Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Kurzfristige Besuche oder Übernachtungen von Kindern über 18 Jahren, Freunden oder Verwandten sind nur nach vorheriger Anmeldung beim Vermieter zulässig. Hierfür gelten die gültigen Kurzcamper-Gebühren laut Preisliste.

  11. Die Nutzung erfolgt im Übrigen nach der Platzordnung, Gebührenordnung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

  12. Hinweis: Auch Dauercamper sind gemäß städtischer Vorgabe verpflichtet, für die Aufenthaltszeiten die Fremdenverkehrsabgabe zu entrichten.

📧 Für Rückfragen: info@campingwaldfrieden.de

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17. Haftung für externe Links (Website)

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